Elektroinstallationen

Warum brauche ich einen Elektroinstallationstechniker? Bei mir ist doch alles in Ordnung!?

Was schreibt mir das Gesetz vor?

                                                                                                                                              Der Gesetzesgeber schreibt uns mit dem Elektrotechnikgesetz (ETG) aus dem Jahre 1992 die Grundsteine für die Gewährleistung der Sicherstellung der menschlichen Gesundheit, im Hinblick auf die Betriebssicherheit einer elektrischen Anlage vor.

Das ETG gibt uns im §3 vor: 

„Elektrische Betriebsmittel und elektrische Anlagen sind innerhalb des ganzen Bundesgebietes so zu errichten, herzustellen, instand zu halten und zu betreiben, dass ihre Betriebssicherheit, die Sicherheit von Personen und Sachen, ferner in ihrem Gefährdungs- und Störungsbereich der sichere und ungestörte Betrieb anderer elektrischer Anlagen und Betriebsmittel sowie sonstiger Anlagen gewährleistet ist.“ 

Aus diesem Grunde schreibt der Gesetzgeber folgende Parameter vor:

  • Erstprüfung elektrischer Anlagen gemäß OVE E8101-6-600.4 (Erstbezug)
  • Wiederkehrende und außerordentliche Überprüfung elektrischer Anlagen gemäß                 OVE E8101-6-600.5 (Alle 5 Jahre!!!!)
  • Anlagenbuch mit Prüfbefund gemäß OVE 8101 (Bundeseinheitliche Prüfprotokoll zur 5 jährigen Überprüfung)

 

 

Was ist das Anlagenbuch und welche Bedeutung hat es für mich?

Schaltschrank

 

Ein Bild sagt mehr als 1.000 Worte! Sind Sie davon überzeugt, dass Ihre Anlage in Ordnung ist?

Die einen sagen: „so eng darf man das nicht sehen!“, die Anderen wiederum sehen es aus der Sichtweise: „es ist ein Muss!

… Aber welche Aussage ist die, die mir im Schadensfall den Rücken stärkt und mir Sicherheit gibt?

Das Anlagenbuch stellt für jeden Menschen, aufgrund der Tatsache, dass es den Prüfbefund der elektrischen Anlage und somit die ordnungsgemäße Errichtung und bestätigte schutzdefinierte Betriebsmöglichkeit derselbigen enthält, aus fachtechnischer Sicht ein absolutes Muss dar! 

Die Elektrotechnikverordnung (ETV) aus dem Jahre 2020 gibt uns in den sogenannten Errichtungsvorschriften vor, dass jede neu errichtete, wesentlich erweiterte, wesentlich geänderte oder von übergeordneter Stelle als zu überprüfende Anlage, auf ihre ordnungsgemäße Errichtung und Betriebssicherheit zu überprüfen und zu dokumentieren ist. 

 

Erst und nur durch den positiven Prüfbefund und das daraus resultierende positive Anlagenbuch gilt ihre Anlage als betriebssicher und ohne die äußere Einwirkung dritter Personen im Schadensfall als dementsprechend abgesichert, wenn es um die etwaige Schadensregulierung mit der Versicherung geht!